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Förderung und Preise

Gutes Fundament: Kulturförderung auf hohem Niveau

Zwei junge Musiker beim Konzert Jugend musiziert © Steffen Giersch

Der Freistaat Sachsen und insbesondere das sächsische Kulturministerium tragen für eine Vielzahl von kulturellen Einrichtungen und Projekten die Verantwortung. Nach dem Subsidiaritätsprinzip (danach soll eine staatliche Aufgabe soweit wie möglich von der unteren Ebene beziehungsweise kleineren Einheit wahrgenommen werden) übernehmen zunächst die Kommunen, dann die Kulturräume, die Kulturstiftung Sachsen und das Kulturministerium ihre jeweiligen Verantwortungsbereiche. Die klar strukturierte Förderpolitik unterscheidet zwischen Landesförderung durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus – also die Förderung der Landeseinrichtungen und allgemeine Kunst- und Kulturförderung –, Kulturraumförderung, kommunaler Kulturförderung und schließlich Förderung durch die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen.

Dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) unmittelbar zugeordnet sind die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD), die Sächsische Staatsoper Dresden mit der Sächsischen Staatskapelle, das Staatsschauspiel Dresden, das Landesamt für Archäologie Sachsen mit dem Staatlichen Museum für Archäologie Chemnitz (smac), die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) und die Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig (DZB) mit Sitz in Leipzig. Daneben ist der Freistaat Sachsen Alleingesellschafter der Landesbühnen Sachsen GmbH, der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH, der Augustusburg/Scharfenstein/Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH, der Festung Königstein gGmbH und der Meissen Porzellan-Stiftung GmbH.

Im Freistaat Sachsen wird innerhalb Deutschlands pro Einwohner das meiste Geld zur Förderung von Kunst und Kultur ausgegeben. Zu diesem Ergebnis kommt der im Februar 2019 veröffentlichte neunte Kulturfinanzbericht der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder: Im Jahr 2015 wurden pro Einwohner in Sachsen 211,62 Euro für Kunst und Kultur investiert. Laut Kulturfinanzbericht betrugen die öffentlichen Kulturausgaben (Land und Kommunen) in Sachsen im Jahr 2015 insgesamt 864,4 Millionen Euro. Das ist gegenüber dem Jahr 2014 eine Steigerung um 34,2 Millionen Euro.

Starker Landeshaushalt für die sächsische Kultur

Auch in Zeiten der Corona-Pandemie wurden die Mittel für die Förderung der Kultur erhöht. Hierfür sind 2020 und 2021 im Kulturministerium rund 268 Millionen Euro bzw. 274 Millionen Euro vorgesehen. Das ist eine Steigerung in 2021 um 23,7 Millionen Euro. 2022 erhöhen sich diese nochmals um 6 Millionen Euro. Finanziert werden mit den Mitteln die Sächsischen Kulturräume sowie die großen Kulturstaatsbetriebe wie die SKD, das Landesamt für Archäologie Sachsen mit dem smac Chemnitz und die im Staatsbetrieb Sächsische Staatstheater zusammengefassten Bühnen der Staatsoper und des Staatsschauspiels Dresden.

Breite Förderung durch das Sächsische Kulturministerium

Darüber hinaus beteiligt sich das Kulturministerium der Freistaat finanziell an weiteren Einrichtungen und Stiftungen: Dazu zählen die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen, der Sächsische Kultursenat, die Stiftung für das Sorbische Volk, die Stiftung Sächsische Gedenkstätten, die Stiftung Bach-Archiv Leipzig, die Mendelssohn-Stiftung, das Sächsische Industriemuseum, die Galerie für Zeitgenössische Kunst Leipzig, das Schlesische Museum zu Görlitz, das Deutsche Hygiene-Museum Dresden  oder die Sächsische Akademie der Künste.

Außerdem werden vom Kulturministerium Projekte der darstellenden Kunst- und Musikpflege, der bildenden Kunst, von nichtstaatlichen Museen, des Films, der Literatur sowie der Soziokultur und spartenübergreifende Kunstformen gefördert. In anderen Bereichen, zum Beispiel Bau, Kultur- und Kreativwirtschaft oder Integration, wird die Kultur in Sachsen durch weitere Ministerien unterstützt.

Das zeitgenössische Kunst- und Kulturschaffen, wird in allen Sparten der allgemeinen Kunst- und Kulturförderung einschließlich der Soziokultur durch den Freistaat Sachsen gefördert: bildende und darstellende Kunst, Literatur, kulturelle Filmförderung oder auch spartenübergreifende Kunstformen. Schwerpunkt der Förderung liegt auf in Sachsen ansässigen Künstlerinnen und Künstlern sowie deren Kunstprojekte in der zeitgenössischen Kunst.

Zur Stärkung der Kulturellen Bildung förderte das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Toursimus im Jahr 2020 in ganz Sachsen 25 Projekte. Dafür stehen 2021 und 2022 im Haushalt 1,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

Mit dem Kleinprojektefonds gibt es die Möglichkeit einer schnellen und unkomplizierten Förderung von kleineren Projekten, die im Freistaat Sachsen, vor allem auch in ländlichen Räumen, im Bereich Kunst und Kultur kurzfristig realisiert werden sollen. Antragsteller können nun mit vergleichsweise geringem Aufwand und außerhalb der üblichen Antragsfristen eine Förderung in Höhe von maximal 5.000 Euro erhalten. In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine Förderung bis zu 10.000 Euro möglich.

Das Kulturministerium zeichnet herausragende Leistungen und hoffnungsvolle Talente im Rahmen verschiedener Preise & Wettbewerbe aus.

Der Zustand einer Gesellschaft bemisst sich nicht zuletzt daran, wie sie mit ihren Minderheiten umgeht. Zu den nationalen Minderheiten in Deutschland gehören auch die etwa 60.000 Sorben in Deutschland, deren Rechte in der Verfassung von Brandenburg und Sachsen verankert und besonders geschützt sind. Einen wertvollen Beitrag bei der Bewahrung, Entwicklung, Förderung und Verbreitung der sorbischen Sprache, Kultur und Traditionen leistet die Stiftung für das sorbische Volk. Die dauerhafte Unterstützung der Stiftung ist dem Freistaat Sachsen ein wichtiges Anliegen, denn nur mit dieser finanziellen Unterstützung wird es möglich sein, diese Aufgaben weiterhin gut erfüllen zu können. Im Vierten Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk zwischen dem Bund, dem Freistaat Sachsen und dem Land Brandenburg werden 11,96 Millionen Euro vom Bund, 7,97 Millionen Euro vom Freistaat Sachsen und 3,99 Millionen Euro von Brandenburg getragen. Damit erhöht sich ab 2021 die Gesamtförderung der Stiftung von 18,6 Millionen auf jährlich 23,92 Millionen Euro.

Neben der staatlichen und kommunalen Trägerschaft und Förderung von Kultur sind das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt ein wichtiges Element. Es reicht von der musisch-künstlerischen Tätigkeit in der Freizeit, der Mitgliedschaft in Fördervereinen, der ehrenamtlichen Betreuung und den Freiwilligendienst über Schenkungen und Zustiftungen von Kulturgut aus Privatbesitz in die Obhut der Museen bis hin zu klassischem Mäzenatentum und privatem Kultursponsoring. Ohne private Stiftungen, ohne den persönlichen Einsatz der vielen Freiwilligen und Ehrenamtlichen wäre die Kulturlandschaft im Freistaat Sachsen um einiges ärmer und in manchen Bereichen gar nicht lebensfähig. Auch die Kirchen und Religionsgemeinschaften stellen ein wichtiges Bindeglied in der sächsischen Kulturpflege

Förderrichtlinien des Sächsischen Kulturministeriums

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