Kulturgutschutz
Die Identität einer Nation wird wesentlich mitbestimmt durch die Kulturgüter, die sie in ihrer Geschichte hervorgebracht hat. Kulturgutschutz ist der Schutz beweglicher Kulturgüter, um sie für nachfolgende Generationen zu erhalten. Auf der von Bund und Ländern gemeinsam eingerichteten Website www.kulturgutschutz-deutschland.de finden Sie weitere Informationen zum Kulturgutschutz, u. a. über
- die Ziele und die Aufgaben des Kulturgutschutzes,
- die rechtlichen Grundlagen auf nationaler, gemeinschaftsrechtlicher und völkerrechtlicher Ebene,
- die zuständigen Behörden und Ansprechpartner/innen in den einzelnen Ländern,
- Sachverständigenausschüsse,
- die Länderverzeichnisse zum national wertvollen Kulturgut.
Im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWKT) zuständig für den Schutz von Kulturgut, außer Archivgut. Für Archivgut ist das Staatsministerium des Innern (SMI) zuständig.
Das Sächsische Kulturministerium ist u.a. verantwortlich für:
- die Eintragung von Kulturgut in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach § 14 Kulturgutschutzgesetz,
- die Erteilung von rechtsverbindlichen Rückgabezusagen nach §§ 73,74 Kulturgutschutzgesetz,
- Rückgabeverfahren von Kulturgütern.
Bestimmte Kulturgüter dürfen aus Deutschland nur ausgeführt werden, wenn eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde. Das SMWKT ist zuständig für:
- die Bearbeitung von Anträgen auf Genehmigung der vorübergehenden Ausfuhr von nationalem Kulturgut nach § 22 Kulturgutschutzgesetz,
- die Bearbeitung von Anträgen auf allgemeine offene Genehmigung und spezifisch offene Genehmigung nach §§ 25 und 26 Kulturgutschutzgesetz.
Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden sind zuständig für:
- die Bearbeitung von Anträgen auf Ausfuhr von Kulturgütern innerhalb bestimmter Alters- und Wertgrenzen nach § 24 Kulturgutschutzgesetz.
Für die Genehmigung der Ausfuhr von Kulturgut kann das Online-Verfahren unter https://lsnq.de/fH genutzt werden.